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Wednesday, October 30, 2013

Unfallopfer erhält auch Abschleppkosten ersetzt



 Ein Unfallopfer bekommt grundsätzlich auch die Abschleppkosten ersetzt. Die gegnerische Versicherung darf dies nur dann verweigern, wenn erkennbar war, dass der Preis des Abschleppunternehmens unangemessen hoch ist. Der Betroffene muss jedoch keine Marktforschung betreiben, entschied das Amtsgericht Aschaffenburg am 28. Juni 2013 (AZ: 116 C 861/12).

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall musste ein Unfallopfer sein Auto abschleppen lassen. Neben den sonstigen Unfallkosten wollte er auch die Kosten für das Abschleppen von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen. Diese kürzte allerdings den Betrag. Sie begründete das damit, dass die Kosten des beauftragten Abschleppunternehmens über denen der Konkurrenz lägen.

Die Kosten müssen komplett ersetzt werden, entschied das Gericht. Nur wenn es für einen Laien erkennbar sei, dass die Kosten unangemessen hoch seien, könne eine Kürzung in Betracht kommen. Hierfür gebe es aber keine Anhaltspunkte. Auch müsse das Unfallopfer keine Marktforschung betreiben.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

Quelle: DAV/kw

Thursday, October 24, 2013

Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden?

Foto: Aral  

Die Antenne verbogen, die Zierleiste locker oder Kratzer am Lack: Eine Pkw-Reinigung in der Waschanlage endet für manchen Autofahrer nicht nur mit einem sauberen Auto, sondern auch mit Ärger. Wer für den Schaden aufkommen muss, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab.


Generell ist der Betreiber einer Waschanlage verpflichtet, Autofahrer über die richtige Benutzung seiner Anlage zu informieren. Der Hinweis, die Antenne einzuschieben oder abzunehmen, reicht nicht aus, wenn dies technisch nicht möglich ist und sie beim Waschgang beschädigt werden kann. Der Betreiber müsste in diesem Fall von der Benutzung der Anlage gänzlich abraten. Auch Lackschäden am Fahrzeug muss der Betreiber ersetzen, wenn die Reinigungsbürsten nachweislich nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben oder verschmutzt waren.

Wenn ein Schaden erst zu Hause entdeckt wird, muss der Kunde nachweisen, dass dieser in der Anlage entstanden ist. Deshalb sollte das Fahrzeug immer unmittelbar nach der Reinigung auf Schäden überprüft und diese gegebenenfalls sofort gemeldet werden.

Die Benutzerhinweise einer Autowaschanlage mögen für den Verbraucher nicht immer klar verständlich sein – wie effizient ein Wagen in einer Waschstraße gereinigt wird, ist ab sofort jedoch eindeutig erkennbar: Der ADAC hat aktuell insgesamt 150 Waschstraßen und sogenannte Portalanlagen bundesweit auf ihre Waschleistung geprüft. Die Testergebnisse werden am morgigen Freitag, 25. Oktober 2013, veröffentlicht.

Quelle: ADAC
 

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